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Gedanken um Gesundheit, Pharmazie und Politik
Gedanken um Gesundheit, Pharmazie und Politik
Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland werden staatlich festgelegt. Festgeschrieben ist das Ganze in der Arzneimittelpreisverordnung (AmPVO). Und im Prinzip berechnet sich der Preis eines Arzneimittels recht einfach:
Um es ein bisschen deutlicher zu machen folgen ein paar Beispielrechnungen:
Abgabepreis Hersteller | € 0,01 | € 5,00 | € 50,00 | € 100,00 | € 1.000,00 | € 10.000,00 |
variabler Großhandelsaufschlag | € 0,00 | € 0,18 | € 1,58 | € 3,15 | € 31,50 | € 37,80 |
fixer Großhandelsaufschlag | € 0,73 | € 0,73 | € 0,73 | € 0,73 | € 0,73 | € 0,73 |
Apotheken-Einkaufspreis | € 0,74 | € 5,89 | € 52,31 | € 103,88 | € 1.032,23 | € 10.038,53 |
variabler Apothekenaufschlag | € 0,02 | € 0,18 | € 1,57 | € 3,12 | € 30,97 | € 301,16 |
fixer Apothekenaufschlag | € 8,35 | € 8,35 | € 8,35 | € 8,35 | € 8,35 | € 8,35 |
Apothekenhonorar gesamt | € 8,37 | € 8,53 | € 9,92 | € 11,47 | € 39,32 | € 309,51 |
Nacht- und Notdienstfonds | € 0,21 | € 0,21 | € 0,21 | € 0,21 | € 0,21 | € 0,21 |
pharmazeutische Dienstleistungen | € 0,20 | € 0,20 | € 0,20 | € 0,20 | € 0,20 | € 0,20 |
Apotheken-Verkaufspreis netto | € 9,52 | € 14,82 | € 62,63 | € 115,76 | € 1.071,96 | € 10.348,45 |
Umsatzsteuer | € 1,81 | € 2,82 | € 11,90 | € 21,99 | € 203,67 | € 1.966,20 |
Apotheken-Verkaufspreis brutto | € 11,33 | € 17,64 | € 74,53 | € 137,75 | € 1.274,63 | € 12.314,65 |
Man kann aus der Tabelle leicht erkennen, dass der Staat über die Umsatzsteuer ab einem Verkaufspreis von ca. 50 Euro das selbe „verdient“ wie die Apotheke. Darüber ist das „Honorar“ des Staates höher als das der Apotheken. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ich habe geschrieben, dass die Berechnung des Arzneimittelpreises „im Prinzip“ einfach ist. Gäbe es da nicht noch ein paar Sonderregeln, die den gesetzlichen Krankenkassen zum Sparen verhelfen sollen:
Auch wenn der Herstellerrabatt nur ein durchlaufender Posten für die Apotheken ist, besteht das Risiko, dass ein Hersteller insolvent wird und die Apotheke dann auf dem bereits gezahlten Rabatt sitzen bleibt. Das ist in den letzten Jahren durchaus passiert. Gerade vor Kurzm kam es wieder zu einem neuen Fall. Aus diesem Grund versucht ein Kollege per Petitionsausschuss das Inkassorisiko von den Apotheken auf die eigentlichen Profiteure – die Krankenkassen- zu verlagern.
Der „Apothekenabschlag“ schlägt dagegen voll auf den Ertrag einer Apotheke durch. Die 1,77€ sind inklusive Mehrwertsteuer. Netto sind es 1,49€. Dadurch schmälert sich das Fixhonorar der Apotheke von 8,35€ auf 6,86€. Ab dem 1. Februar 2023 sinkt das Honorar durch die Erhöhung des Abschlags dann nochmal um 19 Cent (2 Euro brutto = 1,68 Euro netto). Diese Honorarkürzung kombiniert mit den erhöhten Kosten durch die Inflation könnte ein weiterer Katalysator für das Apothekensterben sein.
Update (21.12.2023): das Großhandels-Fixum wurde am 01.09.2023 um 3 Cent auf ingesamt 73 Cent erhöht. Die Tabelle wurde von mir entsprechend angepasst.
Kommentare sind geschlossen.
[…] schon in einigen Beiträgen angesprochen, möchte ich heute über die sogenannten „Rabattverträge“, die von den […]
[…] wir das mal durchspielen: ein Arzneimittel, das 100 Euro „Listenpreis“ (nach den Regeln der Arzneimittelpreisverordnung berechnet) kostet, wird vom Hersteller mit 95% -also 95 Euro- rabattiert. Wenn das wirklich so […]