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Ein großer und ein kleiner Boxhandschuh

Apotheken sollen aus Fairness sparen

Paula Piechotta, eine Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, nimmt in der Pharmazeutischen Zeitung Stellung zum Sparbeitrag, den die Apotheken ab Februar 2023 für die gesetzliche Krankenversicherungen leisten müssen. Dann erhöht sich der sogenannte „Kassenabschlag“ (siehe Artikel Arzneimittelpreise) von 1,77 auf 2,00 Euro.

Als Grund führt Frau Piechotta die guten Erträge der Apotheken in den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 an. Hier möchte ich widersprechen! Denn auch wenn wir mit Maskenverteilung und Impfzertifikaten unseren Ertrag in diesen Jahren erhöhen konnten, stand dem ein erheblicher Aufwand entgegen. Allein wenn ich mich an die Beschaffung der Masken erinnere, gruselt es mich. Wir mussten innerhalb von fünf Tagen eine große Zahl von Masken einkaufen und uns außerdem überlegen wie es mit der Verteilung finanziell hinhaut. Der Schnellschuss von Herrn Spahn sah damals nämlich eine zunächst unkontrollierte Verteilaktion vor. Grundlage für unser Honorar war die Zahl der abgegebenen Packungen im Vorquartal der Maskenverteilung. Eine sehr willkürliche Festlegung, die bei dem einen oder anderen Apothekenstandort nicht gut funktioniert hat, weil der Standort zwar viele Kunden anzieht, die aber wenige verschreibungspflichtige Medikamente einkaufen. Und auch die 6 Euro Honorar pro Maske, die einem heute als viel zu viel erscheinen, waren damals teilweise gerade so kostendeckend. Ich kenne Kollegen, die einen Einkaufspreis von 4-5 Euro hatten und entsprechend nichts mit der Aktion verdient haben. Erst bei der zweiten und dritten Tranche, die dann reguliert über Bezugsscheine verteilt wurden, waren die Preise gesunken. Aber das wurde dann auch durch eine Honorarkürzung auf x Euro gegenreguliert.

Von daher stimmt die Aussage, dass die Apotheken durch Corona „gute Erträge“ hatten nur bedingt. Denn -im Gegensatz zu Politikern und Angestellten im Büro- gab es bei uns kein Homeoffice und wir haben jeden Tag unseren Mann bzw. unsere Frau gestanden. Uns dem Risiko einer Infektion ausgesetzt (wohlgemerkt gab es 2020 ja weder Masken noch Impfstoffe oder Medikamente gegen Corona). Außerdem sind einige Umsätze auch weggebrochen, insbesondere bei den nicht-Verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und im Kosmetikbereich. Apotheken an Bahnhöfen, Flughäfen und in Einkaufscentern waren auf einmal ohne Kunden. Da waren die zusätzlichen Einnahmen durchaus notwendig. Diese Einmaleffekte als Begründung für ein vermutlich dauerhaftes Spargesetz anzuführen ist in meinen Augen fadenscheinig. Und warum nur Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie ihren Beitrag zur Entlastung der GKV-Kosten leisten sollen, die Kassen selbst aber ungeschoren davon kommen, erschließt sich mir auch nicht. Immerhin kostet der Verwaltungsapparat, den sich die Kassen leisten, doppelt so viel wie die Kosten aller Apotheken und ihrer Mitarbeiterinnen. Und das bei gleicher Zahl von Beschäftigten. Hier wäre Potential, denn die wahre Leistung passiert nicht im Verwaltungsapparat, sondern in Arztpraxen, Krankenhäusern und eben auch Apotheken.

Ein Kommentar

  1. […] die Apotheken müssen pro Packung einen Rabatt von derzeit € 1,77 inklusive Mehrwertsteuer bezahlen. Der Abschlag ist gesetzlich festgelegt. Ab dem 01.02.2023 steigt dieser Rabatt auf insgesamt 2 Euro brutto. Diese Erhöhung soll zeitlich begrenzt sein und gilt als „Sonderopfer“ der Apothekerschaft zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen (siehe auch den Artikel „Apotheken sollen aus Fairness sparen„). […]

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