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Schriftzug "On sale - Teil 2"

Rabatte, Rabatte, Rabatte – Teil 2

Auf meinen ersten Beitrag zum Thema „Rabattverträge“ habe ich von vielen Kolleginnen und Kollegen Rückmeldungen bekommen dass ich nicht alles zum Thema geschrieben habe. Das stimmt, denn ich wollte zunächst erklären wie diese Verträge funktionieren. Weiter in die Tiefe zu gehen hätte den Artikel gesprengt. Deshalb folgt jetzt Teil 2, der die Höhe der Rabatte beschreibt. Den dritten Teil der Rabattvertrags-Serie habe ich schon im Kopf und muss ihn „nur noch“ ordentlich ausformulieren.

Ein Punkt, der angesprochen wurde, war die Höhe der Rabatte, die von den Pharma-Herstellern gewährt werden. Grundsätzlich sind die Verträge zwischen den beiden Partnern Krankenkasse und Hersteller nämlich geheim. Aber natürlich wird in der Pharmabranche miteinander gesprochen. Und so habe auch ich häufig gehört, dass die Hersteller Rabatte bis zu 100% gewähren – manchmal werden nur 95% genannt. Und wenn das so stimmt, sind die Rabatte natürlich äußerst interessant für die gesetlichen Krankenkassen.

Angenommen es gibt wirklich 95% Nachlass auf den Verkaufspreis, können wir das mal durchspielen: ein Arzneimittel, das 100 Euro „Listenpreis“ (nach den Regeln der Arzneimittelpreisverordnung berechnet) kostet, wird vom Hersteller mit 95% -also 95 Euro- rabattiert. Wenn das wirklich so wäre, würde die Krankenkasse mit einer solchen Regelung sogar noch einen Gewinn erwirtschaften.
Wie das geht? Ganz einfach: wir Apotheken müssen für die Krankenkassen die sogenannte „Rezeptgebühr“ eintreiben. Von wem? Von euch natürlich, unseren Kunden! Wir sind also sozusagen der „Inkasso-Heinzi“ für die gesetzliche Krankenkasse. Denn die Zuzahlung bleibt nicht in unserer Kasse, sondern wird 1:1 an die Krankenkassen weitergegeben. Bis 50 Euro beträgt die Zuzahlung fünf Euro. Zwischen 50 und 100 Euro sind es 10%. Da kommen dann diese fürchterlich ungeraden Beträge her, die bei uns manchmal bezahlt werden müssen. Ab 100 Euro ist die Zuzahlung bei den gesetzlichen Krankenkassen auf zehn Euro gedeckelt. Das heißt, dass ihr bei einem Medikament das 100 Euro kostet zehn Euro Zuzahlung leisten müsst. Wie gesagt, gehen die zehn Euro an die Krankenkasse, die Apotheke hat nichts davon. Und jetzt kommt der Rabattvertrag, den die Krankenkasse mit einem Rabatt in Höhe von 95% abgeschlossen hat. Dadurch erhält die Krankenkasse von den 100 Euro, die das Medikament kostet, 95 Euro vom Hersteller zurück. Plus zehn Euro Zuzahlung macht das 105 Euro, die die Krankenkasse bekommt, obwohl das Medikament nur 100 Euro kostet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Ob das wirklich so ist wie oben beschrieben, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich weiß nur, dass ich vor Jahren mit einem ehemaligen Geschäftsführer einer großen Generikafirma gesprochen habe, der frustriert war, weil seine Firma keinen Vertrag mit der Krankenkasse abschließen konnte. Und das, obwohl die Firma mit einem Preis ins Rennen gegangen ist, bei dem sie noch nicht einmal Gewinn macht hätten. Es wäre ein Nullsummenspiel gewesen. Aber: man hätte sein Produkt „bekannt“ gemacht.

Und natürlich haben diese Verträge mit den hohen Rabatten dazu beigetragen, dass aus der „Apotheke der Welt“, die Deutschland einmal war, ein Abhängiger geworden ist. Ein Abhängiger von China, Indien und anderen asiatischen Ländern. Denn durch den Kostendruck im deutschen Gesundheitswesen haben zahlreiche Hersteller ihre „Produktion“ nach Südostasien verlagert. Viele kleine Hersteller sind einfach Pleite gegangen oder von den Großen übernommen worden. Die großen Hersteller haben ihre Produktion ins Ausland verlagert und tragen damit zu der derzeit miserablen Liefersituation in Deutschland bei. Das ist der Preis

Auf arte gab es zum Thema „Arzneimittelpreise“ vor Kurzem eine gut gemachte Dokumentation. Es geht nicht nur um Rabattverträge, sondern auch um extrem teure Medikamente:

Soweit also der Beitrag zur Höhe der Rabatte. In Teil 3 dieser kleinen Serie wird es darum gehen, welche Möglichkeiten Arztpraxis und Apotheke bei der Versorgung ihrer Patienten haben, wenn der Vertrag nicht passt (z.B. wegen fehlernder Teilbarkeit oder Unverträglichkeiten).

Leider habe ich es noch nicht geschafft die „Folge diesem Blog“-Funktionalität hier zu integrieren. Das ist bei den gehosteten WordPress-Blogs integriert, bei selbst betriebenen Blogs wie diesem bringt es einiges an Datenschutz-Gedöns mit sich. Aber ich suche nach einer Lösung und bin sicher, dass ihr neue Beiträge demnächst auch abonnieren könnt. Stay tuned!

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