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Das Ende der Präqualifizierung – aber nicht ohne Kosten

Bis vor Kurzem mussten Apotheken (und auch Sanitätshäuser) eine besondere Zulassung für die Abgabe von Hilfsmitteln haben, die sogenannte „Präqualifizierung“ (PQ). Das bedeutet, dass man neben dem Mietvertrag und dem Grundriss der Apotheke, die man bereits für seine Erlaubnis die Apotheke zu betreiben beim Regierungspräsidium eingereicht hat, auch noch Fotos von Räumen, Werkzeugen, Spiegeln, Möbeln etc. bei einem Dienstleister einreichen musste. Die Gültigkeit dieser Präqualifizerung beträgt 5 Jahre und seit 2021 kamen auch noch Überwachungsaudits dazu, für die man erneut Fotos und Erklärungen abgeben musste.

Das Ganze kostet natürlich auch eine Gebühr, denn niemand arbeitet für Gotteslohn. Die Präqualifizierung selbst kostet 250 Euro, jedes Überwachungsaudit nochmal 190 Euro. Macht auf fünf Jahre 630 Euro. Für nichts – zumindest sehe ich das so. Immerhin habe ich zahlreiche dieser Unterlagen schon eingereicht als ich meine Erlaubnis zum Betreiben der Apotheke beantragt habe. Außerdem kommt alle paar Jahre die Aufsicht in Form von Pharmazieräten zu uns um zu überprüfen, ob wir ordentlich arbeiten. Wir werden also vom Regierungspräsidium schon überwacht und es bräuchte keine zusätzliche Stelle, die das tut. Aber gut, für die Versorung unserer Patient:innen tun wir ja vieles, also absolvieren wir auch das unsinnige PQ-Verfahren und zahlen die notwendigen Gebühren. Zumindest bis vor Kurzem.

Im Juli 2023 wurde die Präqualifizierungspflicht für Apotheken nach zahlreichen politischen Gesprächen der Apothekerschaft durch das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) bei „apothekenpflichtigen „apothekenüblichen“ Waren aufgehoben. Es hat dann auch nur bis Januar 2024 gedauert, bis die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgreich beendet wurden. Immerhin gibt es eine Einigung und die ist tatsächlich ein echter Fortschritt.

Aber: wie so oft haben wir Apotheker:innen die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn die Firmen, die uns zertifizieren, haben den Braten gerochen und lassen uns nicht einfach so aus den bestehenden Verträgen. Wenn man sich also noch in einem aktiven Vertrag befindet und evtl. auch noch ein Überwachungsaudit ansteht, verlangen die Zertifizierer eine Gebühr für die Auflösung des Vertrags. Die liegt zwar nur bei der Hälfte der Gebühr für das Überwachungsaudit, als unverschämt empfinde ich das aber trotzdem. Begründet wird die „Kündigungsgebühr“ mit dem Aufwand, den die Firmen haben. Ich zweifle allerdings daran, dass die Löschung aus einer Datenbank länger als 2 Minuten dauert. Und dafür 60-100 Euro zu verlangen, empfinde ich als Wucher. Und dagegen tun können wir auch nichts, denn wir sind -qua Gesetz- seit über 20 Jahren sogenannte „Vollkaufleute“ und haben damit nicht die Rechte, die man als Privatperson hat.