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CardLink: welches Signal das BMG an uns Apotheken sendet

Gestern fand eine Gesellschafterversammlung der gematik GmbH statt. Die gematik ist der Betreiber der „Telematik-Infrastruktur“, die z.B. für das E-Rezept wichtig ist. Nachdem es über Jahre keine Bewegung gab, weil sich die verschiedenen Gesellschafter (Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und das Gesundheitsministerium) nicht einigen konnten, hat Jens Spahn 2019 den Anteil des Bundes auf 51% erhöht um die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. Seitdem werden die begonnenen Projekte wie die elektronische Patientenakte oder auch das E-Rezept auch tatsächlich umgesetzt.

Das E-Rezept existiert seit dem 01. Juli 2021, hat aber nie die Akzeptanz bekommen, die es haben sollte. Ein Grund war der Einlöseseweg über die „E-Rezept-App„. Der Weg ist zwar einfach, aber die Verknüpfung der Versichertenkarte mit der App ist sehr umständlich und die App ist bis heute wenig intuitiv. Aus diesem Grund wurde zum 01. Juli 2023 ein weiterer Einlöseweg geschaffen: das E-Rezept kann mit der Versichertenkarte, die als Schlüssel funktioniert, eingelöst werden.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist der Einlöseweg über die Versichertenkarte ein Erfolgsmodell. Seit dem 01. Januar 2024 werden 80% der E-Rezepte, die in Apotheken eingelöst werden, über diesen Weg bearbeitet. Und -wenn die Technik funktioniert- klappt das Einlösen weitestgehend ohne Probleme. Wo es Gewinner gibt, gibt es auch Verlierer: die beiden großen ausländischen Arzneimittelversender sahen im Einlöseweg „Versichertenkarte“ eine Benachteiligung und haben der gematik einen weitern Weg vorgeschlagen: das sogenannte CardLink-Verfahren. Statt der offiziellen E-Rezept-App der gematik wird hier eine apothekenspezifische App verwendet. Und statt einem aufwändigen Verfahren zu Identifikation muss man nur ein NFC-fähiges Handy haben und die CAN-Nummer der Versichertenkarte zur Freischaltung eingeben. Der Nutzen dieses Verfahrens liegt ganz eindeutig bei Arzneimittelversendern, die ihre Kunden nicht dazu bewegen können die offizielle E-Rezept-App zu verwenden. Niemand sonst braucht das Verfahren, denn es gibt bereits die drei Einlösewege E-Rezept-App, Versichertenkarte und -ganz oldschool- Papierausdruck.

In der gestrigen gematik-Sitzung wurde das CardLink-Verfahren dann vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit seiner 51%-Mehrheit gegen den Willen aller anderer Gesellschafter „durchgedrückt“. Das allein ist schon bemerkenswert. Und in meinen Augen ist dies ein klares Signal, dass das BMG den Versandhandel mit Medikamenten stärken möchte und kein Interesse hat die bestehende Apothekenstruktur zu erhalten. Unsere Standesvertretung hat mit einem klaren Statement reagiert. Auch das BSI hat Anfang März 2024 Kritik an dem Verfahren geübt und es nur als Übergangslösung empfohlen.

Ich finde es erstaunlich, dass eine Regierung bestehend aus SPD, GRÜNEN und FDP das Großkapital (nichts anderes sind die Versender mit Sitz im Ausland) so deutlich fördert und die kleinen Betriebe, die wohnortnahe Frauen(!)Arbeitsplätze anbieten und ihre Steuern in Deutschland zahlen, außer Acht lässt. Deutlicher kann man als Regierung nicht zeigen, dass man die Vor-Ort-Apotheken nicht unterstützen möchte.

Aktualisiert am 16.03.: BSI-Kritik an CardLink hinzugefügt

2 Kommentare

  1. Es ist mir bis heute unverständlich, dass eine Regierung einen Versorgungsauftrag laut Gesetz auf dem 100%igen Privatvermögen samt Haftung und Risiko erschaffen konnte. Ohne die satten Jahre bis 2002 mitgemacht zu haben, werde ich mir kein Renten-Polster mehr anschaffen können, ein Verkauf stellt sich als absolut fraglich dar. Immerhin hat es zu einem Privat-Haus gereicht, das wars aber auch schon- ganz abbezahlt ist es noch nicht.

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