Physical Address

304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124

Das Muster eines E-Rezept-Ausdrucks

Denkfehler beim E-Rezept

Heute hatten wir mal wieder ein E-Rezept. Das ist bei uns in der Apotheke im Moment noch ein Highlight, weil die Praxen bei uns im Umfeld nach wie vor auf Papier verordnen und das auch nicht ändern möchten. Und nach dem heutigen Fall kann ich gut verstehen, warum die Ärzte nach wie vor lieber auf Papier verordnen.

Der Papierausdruck, den uns der Patient gegeben hat, sah wie folgt aus:

Ausdruck eines E-Rezeptes

Wie man sieht, handelt es sich um eine sogenannte „Freitextverordnung“. Das heißt der Arzt hat keinen konkreten Artikel verordnet, sondern aufgeschrieben was er meint. Und dann hat er einen Denkfehler gemacht und das Rezept -wie man es eben beim Papierrezept macht- handschriftlich geändert und abgezeichnet: statt 1x Amoxicillin 250 mg wollte er, dass der Patient 1x 2000 mg von der Apotheke bekommt. Dummerweise sieht der E-Rezept-Prozess so ein Vorgehen nicht vor. Richtig wäre gewesen das E-Rezept vom gematik-Server wieder zu löschen und dann das neue E-Rezept mit dem Freitext „2000 mg“ zu erstellen. Das hätte dann auch Stempel und Unterschrift gespart😁 Aber es ist natürlich wesentlich umständlicher als einfach den Verordnungstext durchzustreichen und die Änderung schnell abzuzeichnen.

Trotzdem konnten wir den Patienten so versorgen wie es der Arzt gemeint hat: denn bei Freitextverordnungen müssen wir immer begründen warum wir das dann von uns ausgewählte Medikament abgegeben haben. In diese Begründung haben wir dann hinterlegt, dass wir Kontakt mit der Praxis hatten und der Arzt uns mündlich mitgeteilt hat was er meint. Ob das so von der Krankenkasse akzeptiert wird, sehen wir in den nächsten 12 Monaten. So lange hat die Kasse nämlich Zeit unsere Abgabe zu beanstanden (Stichword „Retaxation“).

Interessant für uns war dann der weitere Prozess, damit das Rezept auch abgerechnet wird: weil wir eine Begründung geschrieben haben, muss das Rezept von einem Apotheker mit seinem Heilberufsausweis (HBA) digital unterschrieben werden. Dafür muss ein Programm unseres Apotheken-Verwaltungs-Systems aufgerufen werden und man wählt das entsprechende Rezept. Dann drückt man auf einen Knopf und wird gefragt, ob man das Rezept digital unterschreiben möchte. Wenn man jetzt „OK“ klickt muss man zum gematik-Kartenterminal und dort die 6-stellige PIN seines HBA eingeben. Damit ist das Rezept dann digital signiert und kann abgerechnet werden.

Und hier zeigt sich dann auch, dass der Umgang mit E-Rezepten nicht nur für die Ärzte wesentlich umständlicher als mit dem klassichen „Muster 16“ ist. Auch bei uns dauert der Prozess insgesamt deutlich länger als die alte Papiervariante. Ich dachte immer, dass Digitalisierung Prozesse erleichtern soll. Beim E-Rezept zeigt sich aber die deutsche Überbürokratisierung, die den Prozess komplexer gestaltet als es sein müsste. Von daher bleibe auch in ein Befürworter des Papierrezeptes.

2 Kommentare

  1. Hallo Thomas, Dein Beispiel zeigt, warum das E Rezept mit dem momentan angedachten Abwicklungsprozess für alle impraktikabel, zeitlich zu aufwändig und deshalb keinen Fortschritt ist.

  2. Hallo Thomas,
    das hatte ich ganz ähnlich. Und meine anfängliche Begeisterung ist deutlich weniger geworden. So ist das e-Rezept keine Erleichterung für Arztpraxis und Apotheke.

Kommentare sind geschlossen.